Gekürzte Reparaturrechnungen im Autohaus: das Geld zurückholen, ohne Mehraufwand
Prüfdienstleister im Auftrag der Versicherung streichen Verbringung, UPE-Aufschläge oder Arbeitszeit — oft pauschal und ohne Bezug zum konkreten Schaden. Im Tagesgeschäft fordert kaum ein Serviceteam jede dieser Kürzungen einzeln nach. Kaskofix übernimmt genau diesen Teil.
- Kaskoschäden
- Bis 3 Jahre rückwirkend
- 15 % nur im Erfolgsfall
- Keine Grundgebühr
Warum Kürzungen im Autohaus liegen bleiben
Ein einzelner Abzug von 100 oder 300 € lohnt den Aufwand selten: Ansprechpartner suchen, Stellungnahmen schreiben, Fristen überwachen. Über ein Jahr und viele Fälle kommt so aber schnell ein fünfstelliger Betrag zusammen, der dem Betrieb fehlt.
Mit Kaskofix reicht Ihr Serviceberater den Fall in rund einer Minute ein. Die Kommunikation mit der Versicherung übernehmen unsere Rechtsanwälte; Sie sehen den Stand jedes Falls auf der Plattform.
Gekürzte Kaskorechnungen
Kaskofix holt für Autohäuser gekürzte Rechnungen aus Kaskoschäden zurück. Ob und in welchem Umfang eine Nachforderung Aussicht hat, hängt vom einzelnen Fall und von den Versicherungsbedingungen ab — das prüfen unsere Rechtsanwälte, bevor sie die Versicherung anschreiben.
Was in Autohaus-Rechnungen typischerweise gekürzt wird
Die häufigsten Positionen aus den Fällen, die über Kaskofix laufen:
Verbringungskosten
Transport zur Lackiererei — oft gestrichen oder auf eine Pauschale reduziert.
UPE-Aufschläge
Aufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung für Ersatzteile.
Stundenverrechnungssätze
Herabsetzung auf angeblich „regional übliche“ Sätze.
Lackierung und Lackmaterial
Beilackierung, Materialaufschläge, Vorbereitungszeiten.
Kleinteile und Nebenkosten
Kleinteilepauschale, Entsorgung, Reinigung, Probefahrt.
Kalibrierung und Diagnose
Kalibrierung von Kamera und Sensoren, Fehlerspeicher auslesen.
- Reparaturrechnung
- 10.300,88 €
- Lackierung inkl. Material
- −947,00 €
- Arbeitslohn
- −366,40 €
- Verbringungskosten
- −114,50 €
Kürzung insgesamt 1.777,62 € — vollständig zurückgefordert.
So läuft es ab
- SCHRITT 1
Einreichen
Rechnung und Kürzungsschreiben bzw. Prüfbericht auf der Kaskofix-Plattform hochladen. Versicherer, Schadennummer und Kürzungsbetrag liest die Plattform selbst aus.
- SCHRITT 2
Durchsetzen
Unsere Rechtsanwälte fordern den gekürzten Betrag bei der Versicherung nach — mit Frist, Erinnerung und, wenn wirtschaftlich sinnvoll, im Klageweg.
- SCHRITT 3
Geld erhalten
Die Versicherung zahlt direkt an Sie. Kaskofix erhält 15 % von dem, was tatsächlich zurückkommt. Holen wir nichts zurück, kostet es nichts.