Für Werkstätten

Kaskoversicherung kürzt die Werkstattrechnung? So kommt das Geld zurück

Ob Karosserie- und Lackierbetrieb oder freie Werkstatt: Wer Kaskoschäden repariert, kennt die Abrechnungsschreiben mit pauschalen Abzügen. Kaskofix sorgt dafür, dass diese Beträge nicht einfach abgeschrieben werden.

So funktioniert Kaskofix
  • Kaskoschäden
  • Bis 3 Jahre rückwirkend
  • 15 % nur im Erfolgsfall
  • Keine Grundgebühr

Kürzungen kosten kleine Betriebe am meisten

In einer Werkstatt ohne eigene Schadenabteilung bleibt das Nachfordern am Inhaber oder am Büro hängen — zwischen Kundentermin und Teilebestellung. Genau darauf setzen viele Kürzungen: dass sich der Aufwand im Einzelfall nicht lohnt.

Über Kaskofix reichen Sie die gekürzte Rechnung ein, unsere Rechtsanwälte übernehmen die Nachforderung. Sie zahlen nichts im Voraus und nur dann etwas, wenn tatsächlich Geld zurückkommt.

Gekürzte Kaskorechnungen

Kaskofix holt für Werkstätten gekürzte Rechnungen aus Kaskoschäden zurück. Wie aussichtsreich eine Nachforderung ist, hängt vom einzelnen Fall und von den Versicherungsbedingungen ab. Welche Unterlagen nötig sind, sehen Sie beim Einreichen auf der Plattform.

Typische Kürzungen in Werkstattrechnungen

Diese Positionen sehen wir in Werkstatt-Fällen am häufigsten:

  • Verbringungskosten

    Fahrt zur Fremdlackierung oder zum Glas- bzw. Achsvermessungsbetrieb.

  • Arbeitslohn

    Gekürzte Arbeitswerte oder Stundensätze gegenüber Gutachten und Rechnung.

  • Lackierung

    Beilackierung angrenzender Teile, Lackmaterial, Vorbereitungszeiten.

  • Ersatzteile

    UPE-Aufschläge und Verweise auf günstigere Teile.

  • Nebenkosten

    Kleinteilepauschale, Entsorgung, Reinigung, Desinfektion.

  • Hohlraum- und Korrosionsschutz

    Hohlraumkonservierung und Schutzmaterial nach der Reparatur.

Beispiel aus einem echten Fall (anonymisiert)
Reparaturrechnung
7.438,92 €
Verbringungskosten
−229,00 €
Arbeitslohn
−183,20 €
Nebenkosten
−42,89 €

Kürzung insgesamt 461,08 € — zurückgefordert.

So läuft es ab

  1. SCHRITT 1

    Einreichen

    Rechnung und Kürzungsschreiben bzw. Prüfbericht auf der Kaskofix-Plattform hochladen. Versicherer, Schadennummer und Kürzungsbetrag liest die Plattform selbst aus.

  2. SCHRITT 2

    Durchsetzen

    Unsere Rechtsanwälte fordern den gekürzten Betrag bei der Versicherung nach — mit Frist, Erinnerung und, wenn wirtschaftlich sinnvoll, im Klageweg.

  3. SCHRITT 3

    Geld erhalten

    Die Versicherung zahlt direkt an Sie. Kaskofix erhält 15 % von dem, was tatsächlich zurückkommt. Holen wir nichts zurück, kostet es nichts.

FAQ

Häufige Fragen

Gekürzt? Reichen Sie die Rechnung ein

Die Freischaltung dauert wenige Stunden. Sie zahlen nur, wenn Geld zurückkommt — auch für Kürzungen aus den letzten drei Jahren.

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