Prüfbericht von ControlExpert, Carexpert oder DEKRA erhalten — was Betriebe jetzt tun können
Statt der vollen Zahlung kommt ein Abrechnungsschreiben mit angehängtem Prüfbericht, und die Rechnung ist um einige hundert Euro gekürzt. Was ein Prüfbericht ist, welche Kürzungen darin typisch sind und wie Sie den Betrag zurückholen können.
- Kasko · Gutachten auch Haftpflicht
- Bis 3 Jahre rückwirkend
- 15 % nur im Erfolgsfall
- Keine Grundgebühr
Was ist ein Prüfbericht?
Viele Kfz-Versicherer lassen Reparatur-, Gutachten- und Abschlepprechnungen von externen Prüfdienstleistern gegenprüfen, etwa von ControlExpert, Carexpert, DEKRA oder SSH Schaden-Service Hamburg. Das Ergebnis ist ein Prüfbericht: eine Aufstellung, welche Positionen aus Sicht des Prüfdienstes nicht oder nur teilweise erstattet werden sollen.
Der Prüfbericht ist eine Stellungnahme im Auftrag der Versicherung. Er ist kein Gutachten des Betriebs und keine gerichtliche Entscheidung. Die Begründungen sind häufig standardisiert und gehen nicht auf den konkreten Schaden ein.
Die Kürzung nicht einfach abschreiben
Viele Betriebe buchen die Differenz aus, weil das Nachfordern im Alltag zu viel Zeit kostet. Dabei sind die gekürzten Positionen in der Praxis oft erstattungsfähig. Ob das im einzelnen Fall gilt, hängt von Schaden, Rechnung und Versicherungsbedingungen ab.
Sinnvoll ist deshalb, jeden gekürzten Fall mit den vollständigen Unterlagen aufzuheben und zügig nachfordern zu lassen. Kürzungen aus bis zu drei Jahren können rückwirkend geltend gemacht werden.
Typische Kürzungen in Prüfberichten
Diese Muster finden sich in den Prüfberichten, die bei Kaskofix eingehen, immer wieder:
Verbringungskosten
„Nicht nachgewiesen“ oder „nur bei Fremdlackierung erstattungsfähig“.
UPE-Aufschläge
Gestrichen mit Verweis auf die unverbindliche Preisempfehlung.
Stundenverrechnungssätze
Herabsetzung auf „ortsübliche“ Sätze anderer Betriebe.
Beilackierung
„Technisch nicht erforderlich“ — ohne Besichtigung des Fahrzeugs.
Kleinteile und Nebenkosten
Pauschalen, Reinigung, Entsorgung, Probefahrt.
Sachverständigenhonorar
Herabsetzung nach eigener Honorartabelle der Versicherung.
Was Sie jetzt tun können
- SCHRITT 1
Unterlagen sichern
Rechnung, Abrechnungsschreiben, Prüfbericht und — falls vorhanden — Gutachten, Kostenvoranschlag und Abtretungserklärung zusammen ablegen.
- SCHRITT 2
Fall einreichen
Die Unterlagen auf der Kaskofix-Plattform hochladen. Versicherer, Schadennummer und Kürzungsbetrag liest die Plattform aus.
- SCHRITT 3
Nachfordern lassen
Unsere Rechtsanwälte fordern den gekürzten Betrag bei der Versicherung nach. Sie zahlen 15 % nur von dem, was zurückkommt.