Gekürztes Sachverständigenhonorar: Grundhonorar und Nebenkosten zurückholen
Versicherungen und ihre Prüfdienstleister setzen Gutachtenhonorare häufig nach eigenen Tabellen herab und streichen Fahrt-, Foto- oder Schreibkosten. Für Kfz-Sachverständige summiert sich das über viele Gutachten zu einem spürbaren Betrag.
- Haftpflicht und Kasko
- Bis 3 Jahre rückwirkend
- 15 % nur im Erfolgsfall
- Keine Grundgebühr
Warum Honorarkürzungen selten nachgefordert werden
Die einzelne Kürzung ist oft klein — ein paar Euro Fotokosten, ein Abschlag aufs Grundhonorar. Wer sie nachfordern will, muss Schriftwechsel führen und Fristen im Blick behalten, statt Gutachten zu schreiben.
Über Kaskofix reichen Sie Gutachtenrechnung und Abrechnungsschreiben ein; unsere Rechtsanwälte fordern den gekürzten Teil bei der Versicherung nach.
Haftpflicht und Kasko
Die meisten Honorarkürzungen betreffen Haftpflichtschäden. Gekürzte Gutachten aus Kaskoschäden können Sie ebenfalls einreichen; wie aussichtsreich eine Nachforderung ist, hängt dort vom Einzelfall und von den Versicherungsbedingungen ab.
Was bei Gutachten typischerweise gekürzt wird
Diese Positionen kürzen Versicherungen bei Sachverständigen am häufigsten:
Grundhonorar
Herabsetzung auf eine eigene Honorartabelle der Versicherung.
Fahrtkosten
Gekürzte Kilometerpauschale oder gestrichene Anfahrt.
Foto- und Schreibkosten
Kosten je Lichtbild, Ausfertigungen, Kopien.
Porto und Telefon
Kommunikations- und Versandpauschalen.
Restwertermittlung
Kosten für Restwertabfragen und Börsenrecherche.
Umsatzsteuer
Korrekturen der Mehrwertsteuer im Zuge der Kürzung.
- Gutachtenrechnung
- 1.183,69 €
- Grundhonorar 955,50 € → 410,25 €
- −545,25 €
- Fahrt- und Fotokosten
- −4,00 €
- Umsatzsteuer-Korrektur
- −104,36 €
Kürzung insgesamt 653,61 € — zurückgefordert.
So läuft es ab
- SCHRITT 1
Einreichen
Rechnung und Kürzungsschreiben bzw. Prüfbericht auf der Kaskofix-Plattform hochladen. Versicherer, Schadennummer und Kürzungsbetrag liest die Plattform selbst aus.
- SCHRITT 2
Durchsetzen
Unsere Rechtsanwälte fordern den gekürzten Betrag bei der Versicherung nach — mit Frist, Erinnerung und, wenn wirtschaftlich sinnvoll, im Klageweg.
- SCHRITT 3
Geld erhalten
Die Versicherung zahlt direkt an Sie. Kaskofix erhält 15 % von dem, was tatsächlich zurückkommt. Holen wir nichts zurück, kostet es nichts.